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Sehbehinderung, was ist das?

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der schlecht sieht, sich ein Hilfsmittel zulegen kann, um seine Sehleistung zu verbessern und das Lesen wieder zu ermöglichen.
Wenn Sie eine Unterstützung Ihrer Krankenkasse haben wollen, ist die Heil- und Hilfsmittelrichtlinie maßgebend. Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse bezahlt bzw. bezuschusst bekommen.

Nach der Heil- und Hilfsmittelrichtlinie gilt ein Versicherter als Sehbehinderter, wenn er eine Sehleistung ( Visus ) von 0,3 und weniger hat. Hierfür ist Grundlage die Sehleistung des besseren Auges mit einer Brille, wenn diese notwendig ist. Dies bedeutet, dass ein Versicherter als Sehbehindert gilt, wenn er mit seiner Brille keinen besseren Visus als 0,3 = 30% erreicht.

Ist diese Situation erreicht, hat der Versicherte einen Anspruch auf ein oder mehrere geeignete Hilfsmittel. Es gibt nicht ein Hilfsmittel für Alles, sondern es gibt für jede Situation ein Hilfsmittel.

Mit dem Hilfsmittel sollte das Fernsehbild gut erkannt werden und der Zeitungstext sollte ebenfalls gut gelesen werden. Beide Situationen können oft nicht von einem Hilfsmittel erreicht werden. In der Regel gibt es zum Beispiel ein Hilfsmittel zum Fernsehen und ein Hilfsmittel zum Lesen. 

Ein Bildschirmlesegerät ist verordnungsfähig, wenn die Sehleistung höchstens 10%, das heißt Visus 0,1, beträgt.

Ausnahmen hiervon gibt es in Einzelfällen, wenn die Situation dies notwendig macht. Dies ist aber vom Einzelfall abhängig muss mit dem behandelnden Augenarzt, der Krankenkasse und ggf. mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen abgestimmt werden.
Fragen Sie uns, vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir beraten Sie gern und werden nichts unversucht lassen, Ihnen weiter zu helfen.


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